Während bei der üblichen Rechnungsstellung der Honorarbetrag zu 100 Prozent an einen Leistungserbringer fließt, muss bei kooperativer Leistungserbringung eine Unterverteilung vorgenommen werden. Dazu vereinbaren die beteiligten Ärzte für jede Position ihres gemeinsamen Leistungskatalogs einen prozentualen Schlüssel, nach dem die für die jeweilige Behandlung gemeinsam eingenommenen Honorare untereinander aufgeteilt werden. Inwieweit diese Schlüssel exakt den einzelnen Leistungsanteilen entsprechen oder zusätzliche Faktoren (z. B. Erstbehandlerbonus u. ä.) berücksichtigt werden, bleibt den Partnern überlassen.
Zusätzlich sollte in diesem Verrechnungsmodell von Anfang an ein gewisser Fixanteil für Gemeinschaftskosten (z. B. Aufwändungen für Organisation, Marketing, Abrechnung, Rechts- und Steuerberatung) zum Abzug gebracht werden. Die PVS/ Abrechnung beinhaltet das Verteilungsmanagement sowohl auf der Aufwands- wie auf der Gewinnebene und ermöglicht eine individuelle Feinsteuerung aller Auszahlungsschlüssel.
Gemeinsam mit seriösen Praxis- und Steuerfachleuten berät die PVS auch über erprobte Verrechnungsmodelle. Den interessierten Ärzten steht diesbezüglich ein versierter Expertenpool zur Verfügung, die PVS bleibt erster Ansprechpartner und nimmt auch die Beratungskoordination vor.
