Der Patient erhält für die vereinbarte Behandlung eine Rechnung der Berufsausübungsgemeinschaft. Darin enthalten sind die Diagnosen und Behandlungsdaten aller beteiligten Ärzte. Die Zusammenführung der Daten erfordert in der Regel die Vereinbarung und Festlegung auf eine gemeinsame Fallnummer pro Behandlung sowie den Abgleich der zugehörigen Patientendaten.
Mit der PVS/ Abrechnung übergibt die Berufsausübungsgemeinschaft das entsprechende Rechnungsmanagement komplett an die PVS. Die PVS kontrolliert die separat eingereichten Behandlungsdaten auf Vollständigkeit, erstellt daraus die Gesamtrechnung und verbucht den Zahlungseingang. Selbstverständlich übernimmt sie auch das übliche Forderungsmanagement – von der Überwachung der Zahlungsfristen über die zugehörige Korrespondenz bis zum Mahnwesen.
