Chefärzte

Als professioneller Spezialist optimiert die PVS systematisch Ihre Honorarabrechnung. Mit umfassendem Gebühren-Know-how, konsequentem Forderungsmanagement und attraktiver Sofortliquidität bringt Ihnen die PVS von Anfang an mehr, als es kostet.

Dazu kommen die speziellen PVS Serviceleistungen für Chefärzte, wie z.B. 

  • auf Wunsch Auswertung Ihrer Krankenakten zur Abrechnung stationärer Wahlleistungen (ggf. mit Abholung),
  • Nachweise über die Kostenerstattung der liquidationsberechtigten Ärztinnen / Ärzte für die Krankenhausverwaltung,
  • umfangreiche Nachweise über abzuführende Sachkosten, auch unter Angabe aller sachkostenpflichtigen GOÄ-Einzelleistungen pro Patient im Rahmen des DKG-NT / BG-NT
  • Ermittlung und Nachweis von gesetzlich vorgeschriebenen und/oder dienstvertraglich vereinbarten Kostenerstattungen für den Krankenhausträger 

Fragen Sie die Experten der PVS vor Ort nach den Details und weiteren individuellen Angeboten.

Regelmäßiges Problem: Zusatzversicherte in der privaten Sprechstunde

Immer wieder gibt es ein böses Erwachen, wenn gesetzlich versicherte Patienten mit Zusatzversicherung die Privatsprechstunde eines Chefarztes besuchen und im Anschluss die Rechnung nicht übernommen wird. 

Hier wird oftmals der Unterschied zwischen privater Vollversicherung und Zusatzversicherung nicht beachtet: Beispielsweise liegen in den Verträgen der privaten Vollversicherung die Musterbedingungen des PKV-Verbandes zugrunde. Hierin ist ein einheitlicher Standard für den Kern ärztlicher Leistungen geschaffen, der auch den Besuch der Privatsprechstunde eines Chefarztes umfasst. Für private Zusatzversicherungen sind solche Musterbedingungen nicht gültig. Damit unterscheidet sich natürlich der Erstattungsanspruch eines Patienten an die Zusatzversicherung erheblich von dem Anspruch durch eine Vollversicherung.

Daher sollten „nur“ zusatzversicherte Patienten beim Besuch der Privatsprechstunde vom Chefarzt darauf hingewiesen werden, dass die Versicherung die Kosten der Behandlung eventuell nicht trägt. So können beide Parteien bereits im Vorfeld vor bösen Überraschungen bewahrt werden.