Verlässliche Zahnarztabrechnung für Sie als Patient

Auf die GOZ-Abrechnung der PVS können Sie sich verlassen

Ihr Zahnarzt ist in Deutschland bei der Honorarfindung an die Gebührenordnung für Zahnärzte gebunden. In der GOZ sind die Mindest- und Höchstsätze für seine Leistungen verbindlich geregelt. Sofern Sie eine Abrechnung der PVS erhalten haben, können Sie sicher sein, dass die in der Rechnung aufgeführten Positionen korrekt und plausibel gemäß GOZ sind. Wenn Sie Fragen zu Ihrer zahnärztlichen Abrechnung haben, sind wir von der PVS gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen neutral und unabhängig von Ihrem Zahnarzt.

  • Abrechnung durch die PVS im Auftrag Ihres Zahnarztes
  • Alle Positionen sind nach GOZ auf Plausibilität und Korrektheit geprüft
  • Kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen als Patient zur Verfügung

Ihr vertrauenswürdiger Partner

Bei uns sind Sie in guten Händen

Ihre in Anspruch genommenen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Auf Basis der von Ihrem zahnarzt übermittelten Daten erstellen wir Ihre GOZ-Abrechnung und prüfen nochmals genauestens auf Konformität, bevor wir Ihre Rechnung versenden.

Wir kümmern uns darum

Manchmal ergeben sich Fragen oder Wünsche zu einer GOZ-Abrechnung. Wir helfen Ihnen gerne weiter, beantworten Ihre Fragen zur Ziffernzusammenstellung, erstellen Zweitschriften und unterstützen Sie auch bei der Gegenargumentation, wenn es zu Beanstandungen Ihres Kostenträgers bzw. Ihrer Versicherung kommt.

Wichtig: bei Fragen zu einer Rechnung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige (regionale) PVS. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf jeder Rechnung.

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Wir informieren Sie gern im Detail und beraten Sie ganz unverbindlich.

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